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Congo
Português
República
Federativa de
Cabinda
(Repubilika
ya Kabinda)
(1. August 1975 bis zum 4. Januar 1976)
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dann
República de
Angola
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| In
den Jahren 1853 und 1854 empfingen
portugiesische Emissäre bei drei Gelegenheiten cabindische Prinzen
und Notabeln. Beim dritten Male wurden sie als Botschafter ihres Landes
mit
21 Salutschüssen begrüßt. Die Luso-Cabindischen
Verträge wurden zwischen den Portugiesen und Cabinda am 29.
September 1883 in Chinfuma und am 26. November 1884 in Chicamba
abgeschlossen. Mit dem Vertrag von Simulambuco vom 1. Februar 1885
wurde das Gebiet das portugiesische Protektorat von
Kakongo, Luango und Ngoio bzw. die Territorien nördlich des Kongo
erweitert.
Gemäß diesem Vertrag baten damals die einheimischen
Herrscher
Portugal um seinen Schutz. So wurde mit dem luso-cabindischen Vertrag
und
bei der Kongokonferenz 1885 in Berlin die Dreiteilung des Kongos
von den anderen Kolonialmächten bestätigt. Auf diese
Weise
kam die portugiesische Handelsstation zu ihrem Hinterland und wurde zu
einem
staatlichen Gebiet. Die beiden Kolonialmächte Frankreich und
Portugal
legten den genauen Grenzverlauf zwischen ihrem Besitz in einem Vertrag
vom
15. Mai 1886 fest. Nachdem Portugal Mitte der 1920er Jahre die Grenzen
Angolas
endgültig ausgehandelt und das Territorium effektiv besetzt hatte,
begann es, Cabinda als einen Teil dieser Kolonie zu behandeln. Nachdem
im Grundgesetz von 1933 noch klar zwischen der Kolonie Angola
und
dem Protektorat Cabinda unterschieden wurde, übertrug es
1956 die Verwaltung des Protektorats dem Generalgouverneur Angolas. Die
Unterscheidung der beiden unterschiedlichen Status (Plural mit langem
u)
blieb de jure bestehen und kam in der portugiesischen Verfassung von
1971
noch einmal zum Ausdruck. Als Angola 1951 der Status einer
"Província Ultramarina" Portugals und 1972 der des "Estado de
Angola" innerhalb des portugiesischen Imperiums zugesprochen wurde,
wurde Cabinda als normaler
Distrikt Angolas behandelt. |
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Die
Eingliederung Cabindas in das
unabhängige Angola erfolgte ohne jegliche Volksabstimmung oder
Befragung der dortigen Bevölkerung. Im Alvor-Abkommen (Januar
1975) verhandelte Portugal die Entlassung seiner Kolonien in die
Unabhängigkeit. Am Alvor-Übereinkommen nahmen
ausschließlich Portugal und die drei angolanischen
Befreiungsbewegungen (MPLA, FNLA und UNITA) teil. Die Vertreter
Cabindas (FLEC) wurden zu diesen Gesprächen nicht eingeladen und
völlig übergangen. In dem Abkommen wurde Cabinda von den
Vertragspartnern einseitig als "integraler und
unveräußerlicher Bestandteil" Angolas definiert. Portugal
gab damit seine völkerrechtliche Schutzherrschaft, die auf dem
Vertrag von Simulambuco von 1885 beruhte auf, ohne die Bevölkerung
von Cabinda über ihre Zukunft entscheiden zu lassen. Als Portugal
1974 nach der Nelkenrevolution die Entkolonisierung Angolas
einleitete, ergab sich daraus 1974/75 ein bewaffneter Konflikt zwischen
den nationalistischen Befreiungsbewegungen FNLA, MPLA und UNITA
("União Nacional para a Libertação Total de
Angola"). Die FLEC spielte in diesem Zusammenhang nur eine sehr geringe
Rolle. Da es kein Selbstbestimmungsrecht oder Referendum gab, rief die
FLEC am 1. August 1975 einseitig die República
Federativa de Cabinda aus. Im Verlaufe des Konflikts besetzte die
MPLA Cabinda, um sich den Zugang zu den Erdölvorkommen zu sichern.
Als im November 1975, während der bewaffnete Konflikt noch
andauerte, von der MPLA (in Luanda ) und von FNLA und UNITA (in Huambo
) die Unabhängigkeit Angolas ausgerufen wurde, stellte keine der
verfeindeten Bewegungen infrage, dass Cabinda Teil Angolas war und
bleiben sollte. Als de-facto-Staat bestand die Republik nur sehr kurz
vom 1. August 1975 bis zum 4. Januar 1976, als Truppen der
Volksrepublik Angola, unterstützt durch das "Movimento Popular de
Libertação de Angola" (MPLA) und kubanische Einheiten die
Kontrolle über Cabinda übernahmen. Es gab auch Versuche der
konkurrierenden "Frente Nacional de Libertação de
Angola"( FNL) von Zaire aus sporadisch ebenfalls in Cabinda
Präsenz zu zeigen. 1974 wurde Cabinda von der
Organisation
für Afrikanische Einheit (OAU) als 39. Staat Afrikas und als zu
dekolonialisieren bezeichnet. Dies hatte allerdings keine praktischen
Folgen, ebenso wenig wie
der Umstand, dass die ausgerufene "Republik Cabinda" Mitglied der
Unrepresented Nations and Peoples Organization (UNPO) wurde.
Während des Bürgerkriegs bis 2002 formierte sich die FLEC
neu, allerdings mit verschiedenen konkurrierenden Flügeln. Zu
diesen gehörte auch ein militärischer Arm, die "Forças
Armadas de Cabinda“ (FAC), die eine Zeitlang gelegentliche
Guerillaoperationen gegen den, nun von der MPLA beherrschten
angolanischen Staat durchführten. Daneben gab es vor allem seit
den 1990er Jahren eine gewisse politische Mobilisierung, die auch
zivilgesellschaftliche und kirchliche Unterstützung fand, auf die
die MPLA jedoch mit konsequenter Repression reagierte. Insgesamt gingen
die Aktivitäten der FLEC in
den 2000er Jahren stark zurück. |
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Am
8. Januar 2010 verübte sie
jedoch
einen blutigen Überfall auf die togolische
Fußballnationalmannschaft als diese auf dem Weg zur
Fußball-Afrikameisterschaft 2010 in Angola war. Dabei tötete
sie drei Delegierte und verletzte weitere Spieler und Betreuer. Die
togolesische Fußballnationalmannschaft nahm daraufhin nicht an
der Afrikameisterschaft teil. Im Verlaufe der sofort eingeleiteten
Verfolgung gelang es dem angolanischen Militär, den Stabschef der
FLEC/FAC im Februar 2011 festzunehmen. Dies dürfte das Ende des
bewaffneten Widerstands seitens der FLEC bedeuten. Ende März 2011
wurde hingegen aus Kreisen der katholischen Kirche in Cabinda die
Forderung wiederholt, in Cabinda eine
Volksbefragung darüber abzuhalten, ob man Teil Angolas bleiben
oder
getrennt unabhängig werden wolle. Kurz danach ernannte jedoch der
Vatikan
für Cabinda einen Bischof, der nicht von dort stammte, und enthob
drei
cabindische Geistliche ihres Priesteramts, die sich für die
Unabhängigkeit
der Exklave eingesetzt hatten. Inzwischen hat das angolanische
Regierung
gewisse „Beruhigungsmaßnahmen“ ergriffen. So erhält die
Provinz
Cabinda nunmehr einen etwas erhöhten Anteil aus den
Erdöleinkünften
und in der Stadt Cabinda wurde eine autonome staatliche
Universität
(„Universidade 11 de Novembro“) errichtet. Die FLEC betreibt eine
Regierung
im Exil in Paris und Pointe-Noir und beansprucht die
Unabhängigkeit
bis heute, weshalb es im Untergrund und durch Exilorganisationen
zeitweise
(1999) erneute symbolische Ausrufungshandlungen gab. Die Region ist
durch
den Konflikt um die politische Kontrolle und insbesondere um die
dortigen,
für Angola lebenswichtigen Ölreserven geprägt. |
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